Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-01-19 |
Anmeldungsfrist |
2024-03-05 |
Text |
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2024-01-19
Text |
Die Schließung des Unternehmens der Schuldnerin wird bewilligt. |
Bekannt gemacht am 2024-07-24
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 7,72 % |
Bekannt gemacht am 2024-08-14
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-09-20
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
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