Zoek pictogram

Verica Bajramović e.U.

Firmen Daten

Name: Verica Bajramović e.U.
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Einzelunternehmer
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 17 Apr. 2024 (vor einem Jahr)
Firmenbuchnummer: 626345x
Geschäftszweig: Handel mit Waren aller Art, Hausbetreuung, Denkmal, Fassaden, Reinigung
Adresse: Braunhubergasse 24/4, 1110 Wien
Postleitzahl: 1110
Stadt: Vienna
Bundesland: Vienna

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
HG Wien 6 S 126/24g Konkursverfahren 2024-07-11 LINDER Birgit Mag.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2024-07-12
Anmeldungsfrist 2024-08-27
Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.",

Bekannt gemacht am 2024-07-17

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

Bekannt gemacht am 2025-01-07

Masseverwalter LINDER Birgit Mag.

Bekannt gemacht am 2025-03-13

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.

Bekannt gemacht am 2025-04-02

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 2,99%

Masseverwalter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Mag. Birgit LINDER Masseverwalter 2024-07-12 Keine Daten

Inhaber

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Verica Bajramović Inhaber 2024-04-17 1979-08-16

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 35794974 2023-03-13 Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten
Lizenz gültig 35800033 2023-03-14 Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk)
Lizenz gültig 36995646 2024-03-25 Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement)
Lizenz gültig 36995790 2024-03-25 Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent

Datum der letzten Aktualisierung: 18 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform