Name: | EBNER Verwaltung GmbH |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Aktiv |
Eintragungsdatum: | 16 März 1994 (vor 31 Jahren) |
Firmenbuchnummer: | 84319z |
Stammkapital: | 15000000 EUR |
Vertretungsbefugnis: | Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen. |
Adresse: | Ebner-Platz 1, 4060 Leonding |
Postleitzahl: | 4060 |
Stadt: | Leonding |
Bundesland: | Upper Austria |
Historische Namen
Namen Ebner-Industrieofenbau Gesellschaft m.b.H.
Kontaktangaben
Website http://www.ebner.cc
E-Mail office@ebner.cc
Fax +43 732 68681000
Telefon +43 732 68680
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Mag. Robert Ebner | Geschäftsführer | 2009-02-02 | 1963-02-10 |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Ebner Beteiligungsgesellschaft m.b.H. | Gesellschafter | 2024-10-12 | Keine Daten |
DGT GmbH | Gesellschafter | 2024-10-12 | Keine Daten |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Dr. Udo Weilerscheidt | Prokurist | 2016-11-16 | 1966-05-01 |
Mag. Dietmar Reichl | Prokurist | 2020-06-04 | 1962-03-26 |
Bianca Theresa Ebner-Jungmeier | Prokurist | 2023-03-25 | 1993-07-23 |
Barbara Ebner | Prokurist | 2022-06-09 | 1966-08-30 |
Dr. Markus Baumgartner | Prokurist | 2024-03-25 | 1973-10-06 |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Dr. Andreas Ludwig | Aufsichtsratsmitglied | 2016-07-07 | 1959-12-27 |
Peter Ackerlauer | Aufsichtsratsmitglied | 2019-07-11 | 1953-05-11 |
Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Dimmler | Aufsichtsratsmitglied | 2019-07-11 | 1973-06-23 |
Univ. Prof. DI Dr. Christian Mitterer | Aufsichtsratsmitglied | 2024-07-04 | 1962-04-25 |
Status | GISA-Zahl | Entstehung | Gewerbebezeichnung |
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Lizenz gültig | 16436817 | 2010-03-01 | Reinigungsgewerbe umfassend die Reinigung von allen oder wenigstens mehreren Hausbewohnern zugänglichen Stiegen, Gängen, Kellern (ausgenommen Kellerabteile), Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt, und die Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen sowie die Reinigung von Wohnungen nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes (einschließlich Fensterputzen, soweit dieses vom Fußboden des betreffenden Raumes aus ohne Hilfe zum Hochsteigen bewerkstelligt werden kann) unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte sowie in untergeordneten Umfang an Flächen bzw. Gebäudeteilen, die dem Reinigungsobjekt zugehören, die Durchführung von einfachen Hausbetreuungstätigkeiten bestehend in Ein- und Ausschalten von Heizungs- und Lüftungsanlagen, Funktionskontrolle derselben durch Ablesen der Temperatur und der Druckanzeige, Aufzugswarttätigkeiten, Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften, Austausch von Sicherheitselementen in laienbedienbaren Verteilerkästen, Funktionskontrolle von Garagentoren durch Öffnen und Schließen, Sichtkontrolle von CO-Warnanlagen samt Austausch der Filter mit einfachen Handgriffen, Sichtkontrolle der Drucksteiganlagen, Entleeren und Wiederauffüllen von Unterflurhydranten, Sichtkontrolle der ungehinderten Benutzbarkeit von Fluchtwegen, Ausgabe von Waschküchenschlüsseln und Waschmarken einschließlich Waschmarkenabrechnung, Sichtkontrolle von Spielplätzen sowie Spielgeräten und Müllbehältern, Bewässern der Grünflächen, Rasenmähen und Schneeräumen unter Ausschluss von Tätigkeiten, die reglementierten Gewerben, insbesondere denen der Elektrotechnik, Gärtner, Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung und Schlosser vorbehalten sind |
Lizenz gültig | 32220995 | 2019-12-05 | Gastgewerbe in der Betriebsart Beherbergung von Gästen, wenn nicht mehr als zehn Fremdenbetten bereitgestellt werden, und Verabreichung des Frühstücks und von kleinen Imbissen und der Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen sowie von gebrannten geistigen Getränken als Beigabe zu diesen Getränken an die Gäste |
Datum der letzten Aktualisierung: 20 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform