Name: | Alexander Schärf & Söhne Gesellschaft m.b.H. |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Aktiv |
Eintragungsdatum: | 30 Juli 1994 (vor 31 Jahren) |
Firmenbuchnummer: | 110996f |
Stammkapital: | 656000 EUR |
Adresse: | Dr. Alexander Schärf Platz 1, 7100 Neusiedl am See |
Postleitzahl: | 7100 |
Stadt: | Neusiedl am See |
Bundesland: | Burgenland |
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||||||||||||||||
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LG Eisenstadt | 26 S 23/20i | Konkursverfahren | 2020-04-06 | Dr. Klaus DÖRNHÖFER Rechtsanwalt | |||||||||||||||||||||||||||||
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Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Text | ACHTUNG ! Die Ediktalfrist für die beabsichtigte Veräusserung beträgt wegen Gefahr in Verzug 8 (acht) TAGE. |
Bekannt gemacht am 2020-04-22
Unternehmen | Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Unternehmensteil in Deutschland (DN Danny Scharnhorst, Vitali Lutz, Stefan Erbe und Cindy Schuhmacher). |
Bekannt gemacht am 2020-05-05
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Text | ACHTUNG: Die Edikatalfrist für die beabsichtigte Veräußerung beträgt wegen Gefahr im Verzuge 8 Tage. |
Bekannt gemacht am 2020-05-29
Unternehmen | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2020-06-15
Text | Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 06.07.2020 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 06.07.2020 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und der Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden. Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 06.07.2020 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 06.07.2020 fristauslösend für die 8-Tagesfrist. Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder der Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 06.07.2020 zugestellt. |
Bekannt gemacht am 2020-07-09
Text | Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen wird die Verteilung des Kaufpreises aus dem freihändigen Verkauf der schuldnerischen Liegenschaft in Schriftform abgehandelt. Dies erfolgt dermaßen, dass die am Meistbotsverteilungsverfahren teilnehmenden Gläubiger den Meistbotsverteilungsbeschluß ohne vorherige Abhaltung einer Meistbotsverteilungstagsatzung vom Gericht zugestellt erhalten. Beschluss vom 09.07.2020 |
Bekannt gemacht am 2020-07-23
Text | Die Wiedereröffnung der schuldnerischen Unternehmensteilbereiche Handel mit Waren aller Art und Mechatronik wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2020-12-28
Text | Forderungseintreibungen und Firmenbuchlöschungen in der BRD sind im Gange. Der Akt ist kalendiert mit Jahresende 2021. |
Bekannt gemacht am 2021-04-27
Text | Forderungen sind im Ausland noch einzuziehen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der nächste Bericht des Masseverwalters ist für September 2021 angekündigt. Das Verfahren wird voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2022 beendet werden können. Der Akt ist kalendiert mit September 2021. |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Reinhold Schärf | Geschäftsführer | 1999-01-28 | 1957-03-11 |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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SCHÄRF THE ART OF COFFEE GmbH | Gesellschafter | 2010-09-21 | Keine Daten |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Dr. Klaus Dörnhöfer | Masseverwalter | 2020-04-07 | Keine Daten |
Datum der letzten Aktualisierung: 17 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform