Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-03-15 |
Anmeldungsfrist |
2022-05-30 |
Text |
ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet., |
Bekannt gemacht am 2022-03-17
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Fernverkehr, Transitverkehr, Güterferntransporte |
Text |
Der Schuldnervertreter vertritt die Schuldnerin nicht, lediglich die Geschäftsführerin Erika Steiner. |
Bekannt gemacht am 2022-05-09
Text |
Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 13.06.2022 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 13.06.2022 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und des/der Schuldners/Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden. Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 13.06.2022 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 13.06.2022 fristauslösend für die 8-Tagesfrist. Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt: Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder dem / der Schuldner/Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 13.06.2022 zugestellt. |
Bekannt gemacht am 2022-05-30
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Güternahverkehr (Herstellung und Lieferung von Transportbeton, Vermietung diverser Baugeräte samt Personal, Betrieb einer Baustoff-Recyclinganlage, einer Inertabfalldeponie sowie mehrerer Schottergruben) |
Bekannt gemacht am 2022-06-13
Text |
Die Unternehmensteilbereiche Geschäftsführung, Administration inklusive Personalverrechnung werden bis zum Abschluss der Abrechnungs- und Abwicklungstätigkeiten fortgeführt. Der Akt ist mit Jahresende 2022 kalendiert und stehen Forderungseintreibungen und der Verkauf der landwirtschaftlichen Liegenschaften noch aus. |
Bekannt gemacht am 2022-06-29
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Geschäftsführung/Administration inkl. Controlling, Personalverrechnung und Buchhaltung |
Bekannt gemacht am 2022-08-10
Text |
Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf der Grst Nrn. 4026, 4027, 4133, inneliegend EZ 4133 Grundbuch 32010 Illmitz |
Bekannt gemacht am 2022-09-01
Text |
Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1.Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 2. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle. |
Bekannt gemacht am 2023-06-05
Text |
Der Masseverwalter hat einen Abschlags(Zwischen)Verteilungsentwurf vorgelegt. Verteilungsquote: 97,5 %. Tagsatzung zur Verhandlung über den Abschlags(Zwischen)verteilungsentwurf und die Abschlags(Zwischen)Verteilungsrechnung. Der Masseverwalter hat den Abschlags(Zwischen)Verteilungsentwurf vorgelegt. Die Schuldnerin sowie die Gläubiger werden davon mit dem Beifügen verständigt, dass es ihnen freisteht, Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen ihre Erinnerungen schriftlich einzubringen. Zugleich ist ihnen und dem Masseverwalte die Tagsatzung bekanntzugeben, bei der über allfällige Erinnerungen verhandelt werden wird. Die Entscheidung über die Genehmigung der Abschlags(Zwischen)Verteilung ist öffentlich bekanntzumachen und dem Masseverwalter sowie der Schuldnerin zuzustellen, was durch Bekanntmachung in der Insolvenzdatei erfolgt. Die Verständigung der Gläubiger findet nur statt, wenn Erinnerungen Folge gegeben worden ist. Sonst sind nur die Gläubiger zu verständigen, deren Erinnerungen verworfen worden sind. Gem. § 107 Abs 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 30.05.2022, versäumt hat, dem Insolvenzverwalter Euro 50.-- zuzüglich der Ust, insgesamt daher Euro 60.--, zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zu Prüfung der Abschlags(Zwischen)Verteilungsrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zubeachten. Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 2. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle. |
Bekannt gemacht am 2023-06-19
Text |
Die Zwischen(Abschlags)verteilungsquote beträgt 97,5%. |
Bekannt gemacht am 2023-07-06
Text |
Die Genehmigung des Zwischenverteilungsentwurfes ist seit 04.07.2023 rechtskräftig. |
Bekannt gemacht am 2023-08-01
Text |
Der Masseverwalter hat die Zwischenverteilungsquote von 97,5% ausgeschüttet. |
Bekannt gemacht am 2023-10-19
Text |
Die nachrangigen Gläubiger werden aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen bis zum 20.11.2023 bei Gericht anzumelden. |
Bekannt gemacht am 2024-07-04
Text |
Ein Feststellungsprozess ist anhängig. Der Akt ist kalendiert mit August 2025. |
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