Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2021-06-01 |
Anmeldungsfrist |
2021-06-14 |
Text |
ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet., |
Bekannt gemacht am 2021-06-02
Text |
Die Anmeldefrist endet richtig mit: 05.07.2021. |
Bekannt gemacht am 2021-06-07
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Text |
Die Schuldnerin hat eine Betriebsstätte in 3500 Krems-Lerchenfeld, Gewerbeparkstraße 6. |
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband 2.) Österreichischer Verband Creditreform 3.) Insolvenzschutzverband der Arbeitnehmer |
Bekannt gemacht am 2021-06-14
Masseverwalterstellvertreter |
HAJEK JUN., MBA Peter Dr. |
Bekannt gemacht am 2021-06-25
Text |
Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 19.07.2021 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 19.07.2021 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und des/der Schuldners/Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden. Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 19.07.2021 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 19.07.2021 fristauslösend für die 8-Tagesfrist. Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder dem / der Schuldner/Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 19.07.2021 zugestellt. |
Bekannt gemacht am 2021-07-08
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Unternehmensteilbetriebe 8700 Leoben, Fichtelplatz 15 und 3500 Krems, An der Schütt 14/Top 2 |
Bekannt gemacht am 2021-07-15
Text |
Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die am 23.08.2021 stattfindenden Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im Gerichtsgebäude besteht permanente Mund-Nasen-Schutz-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. Allfällige pandemiebedingte Änderung der Maskentragepflicht werden fristgerecht in der Insolvenzdatei kundgemacht werden. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle. |
Bekannt gemacht am 2021-07-29
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: "Teilbetrieb Verwaltung Ungarn" |
Bekannt gemacht am 2021-08-23
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: 3.) Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20 %ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zuzüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten und einer unbedingten Bankgarantie über EUR 70.000.-- einer europäischen Bank zur Finanzierung eines allfälligen Anfechtungsverfahrens des Treuhänders gegen die BKS Bank AG, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 25.10.2021 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt, b) 5 % binnen 12 Monate ab Annahme c) 5 % binnen 24 Monate ab Annahme und d) 5 % binnen 30 Monate ab Annahme. Für den Fall der Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes übergibt die Schuldnerin den Anfechtungsanspruch gegenüber der BKS Bank AG dem Insolvenzverwalter Mag. Michael Wagner, Untere Hauptstraße 104, 7100 Neusiedl/See, als Treuhänder gem. § 157ff IO zur Verwertung. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt. |
Bekannt gemacht am 2021-10-27
Text |
Der Masseverwalter wurde angewiesen das schuldnerische Vermögen zu verwerten und das Verfahren zum Abschluss zu bringen. |
Sanierungsplanbestätigung |
Dem am 23.08.2021 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt. |
Bekannt gemacht am 2021-10-28
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Auftragsbearbeitung, Technik, Montage, Vertrieb, Einkauf und Reinigung |
Bekannt gemacht am 2021-11-03
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Bekannt gemacht am 2022-01-05
Text |
Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen wird die Verteilung des Kaufpreises aus dem freihändigen Verkauf der schuldnerischen Liegenschaft EZ 1830 Grundbuch 33056 Stoob im Betrag von EUR 450.000.-- netto in Schriftform abgehandelt. |
Bekannt gemacht am 2022-02-24
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Unternehmensteilbereich Buchhaltung |
Bekannt gemacht am 2022-04-26
Text |
Gem § 199 Abs 5 IO wird über Antrag des Masseverwalters und mit Genehmigung des Gläubigerausschusses nachstehend angeführter Vermögenswert aus der Konkursmasse ausgeschieden und der Schuldnerin zur freien Verfügung überlassen, nämlich: Anteile der Schuldnerin an der zu HRB 209791 im Handelsregister München eingetragenen Kollarits Deutschland GmbH mit der Geschäftsanschrift Bundesrepublik Deutschland D-80337 München, Lindwurmstraße 5a. |
Bekannt gemacht am 2022-05-31
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: front desk und Auftragsverrechnung und damit die endgültige Schließung des schuldnerischen Unternehmens |
Bekannt gemacht am 2022-10-17
Text |
Anfechtungsverfahren sind anhängig und noch abzuführen und ist der Akt mit Juli 2023 kalendiert. |
|