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Personalkredit- und Kommerzialkreditvermittlungs- und Anteilsverwaltungsgenossenschaft Schattendorf-Zemendorf- Stöttera-Krensdorf-Hirm-Loipersbach- Draßburg-Baumgarten registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

Firmen Daten

Name: Personalkredit- und Kommerzialkreditvermittlungs- und Anteilsverwaltungsgenossenschaft Schattendorf-Zemendorf- Stöttera-Krensdorf-Hirm-Loipersbach- Draßburg-Baumgarten registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 26 Okt. 1994 (vor 30 Jahren)
Firmenbuchnummer: 124093s
Stammkapital: 100 ATS
Geschäftszweig: Der Vorstand besteht aus mindestens vier, höchstens jedoch sechzehn Mitgliedern, darunter der Obmann und mindestens ein Obmannstellvertreter.
Vertretungsbefugnis: Die Genossenschaft wird durch den Obmann oder den Obmannstellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Adresse: Judengasse 11, 7210, Mattersburg
Postleitzahl: 7210
Stadt: Mattersburg
Bundesland: Burgenland

Historische Namen

Namen Commerzbank Mattersburg im Burgenland registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Raiffeisenbank Schattendorf-Zemendorf- Stöttera-Krensdorf-Hirm-Loipersbach- Draßburg-Baumgarten registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Eisenstadt 26 S 59/20h Konkursverfahren 2020-09-14 Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2020-09-15
Anmeldungsfrist 2020-11-16
Text ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet.,

Bekannt gemacht am 2020-09-21

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

Bekannt gemacht am 2020-11-03

Text Die für den 30.11.2020 anberaumten Tagsatzungen finden am Landesgericht Eisenstadt in der Amtsbücherei 2. Stock Zimmer 2.113 statt. Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im Gerichtsgebäude besteht absolute Mund-Nasen-Schutz-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. Gesichtsschilder sind nicht gestattet. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.

Bekannt gemacht am 2020-11-30

Text Zum besonderen Masseverwalter für die Prüfung der Forderungsanmeldung der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland Aktiengesellschaft wurde Dr. Helmut Platzgummer, RA in 1010 Wien, Salztorgasse 2, bestellt.

Bekannt gemacht am 2021-04-23

Text Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im Gerichtsgebäude besteht permanente FFP2-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.

Bekannt gemacht am 2021-07-20

Text Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzung nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Genossenschafter, aufgrund von bedingt oder unbedingt abgegebenen Erbserklärungen deren Erben und Erbeserben und die Konkursgläubiger. Zugelassen zur Tagsatzung wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im Gerichtsgebäude besteht permanente Mund-Nasenschutz-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. Allfällige pandemiebedingte Änderungen hinsichtlich der Maskentragepflicht werden gegebenenfalls rechtzeitig vor der Tagsatzung in der Insolvenzdatei kundgemacht werden und können unter justizonline.at oder www.justiz.edikte.gv.at abgefragt werden. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Konkursgläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Genossenschafter, Erben, Erbeserben und Konkursgläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Genossenschafter, dessen Erben, Erbeserben oder der Konkursgläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ derselben, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Von Genossenschaftern, Erben, Erbeserben oder Konkursgläubigern andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.

Bekannt gemacht am 2021-09-16

Text Aufgrund der 8. Novelle zur 2.COVID-19-Öffnungsverordnung vom 13.09.2021, BGBl II 394/2021 besteht für die Tagsatzung vom 11.10.2021 permanente FFP2-Masken-Tragepflicht. Die FFP2-Masken sind mitzubringen.

Bekannt gemacht am 2021-10-12

Text Die Tagsatzung zur Verhandlung über die Erinnerungen gegen die Beitragsberechnung der Massverwalterin wird erstreckt auf den 06.12.2021, 10.00 Uhr bei diesem Gericht, Saal 1. Die erstreckte Tagsatzung dient AUSSCHLIESSLICH der Verhandlung über die Beweismittel derjenigen Personen, die in der Tagsatzung am 11.10.2021 die Beweismittel zum Beweis ihres Erinnerungsvorbringens nicht vorgelegt haben und ihre Erinnerungen nicht zurückgezogen haben. Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzung nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Genossenschafter, aufgrund von bedingt oder unbedingt abgegebenen Erbserklärungen deren Erben und Erbeserben und die Konkursgläubiger. Zugelassen zur Tagsatzung wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im Gerichtsgebäude besteht permanente FFP2-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. Allfällige pandemiebedingte Änderungen hinsichtlich der Maskentragepflicht werden gegebenenfalls rechtzeitig vor der Tagsatzung in der Insolvenzdatei kundgemacht werden und können unter justizonline.at oder www.justiz.edikte.gv.at abgefragt werden. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Konkursgläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Genossenschafter, Erben, Erbeserben und Konkursgläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Genossenschafter, dessen Erben, Erbeserben oder der Konkursgläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ derselben, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Von Genossenschaftern, Erben, Erbeserben oder Konkursgläubigern andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.

Bekannt gemacht am 2021-12-15

Text Die amtswegig berichtigte Beitragsberechnung der Masseverwalterin über die Nachschusspflicht der Genossenschafter wird genehmigt.Gemäß § 8 Abs 1 GenIG ist eine Ausfertigung der mit der gerichtlichen Genehmigung versehenen Beitragsberechnung der Masseverwalterin und dem Vorstand zuzustellen. Eine weitere Ausfertigung ist bei Gericht zur Einsicht der Beteiligten bereitzuhalten. Gem. § 8 Abs 2 GenIG werden die Genossenschafter und die Konkursgläubiger aufmerksam gemacht, daß die genehmigte Beitragsberechnung bei Gericht, bei der Masseverwalterin und beim Vorstand eingesehen werden kann. Eine Ausfertigung der genehmigten Beitragsberechnung ist bei Gericht zur Einsicht der Beteiligten bereit gehalten. Die Genossenschafter und die Konkursgläubiger werden gemäß § 8 Abs 2 GenIG darauf aufmerksam gemacht, dass die genehmigte Beitragsberechnung beim Landesgericht Eisenstadt, 7000 Eisenstadt, Wiener Straße 9, 1. Stock, Zimmer 1.203, von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr gegen Voranmeldung unter 02682/701/203, eingesehen werden kann. RECHTSMITTELBELEHRUNG: Gemäß § 8 Abs 3 GenIG ist die gerichtlich genehmigte Beitragsberechnung nach Ablauf des 14. Tages, von der öffentlichen Bekanntmachung an, vollstreckbar. Gemäß § 9 Abs 1 GenIG können die Genossenschafter die genehmigte Beitragsberechnung durch Rekurs anfechten Infolge der Erhebung des Rekurses kann gemäß § 9 Abs 2 GenIG die Aufschiebung der Exekution angeordnet werden. Gemäß § 10 Abs 1 GenIG hat die Masseverwalterin die Beiträge einzubringen, sobald die Beitragsberechnung vollstreckbar geworden ist. Gemäß § 10 Abs 2 GenIG sind Beiträge, deren Vorschreibung angefochten wurde, von der Insolvenzverwalterin bis zur endgültigen Entscheidung über die Anfechtung zurückzubehalten.

Bekannt gemacht am 2022-01-07

Text Der Beschluss mit dem die amtswegig berichtigte Beitragsberechnung der Masseverwalterin genehmigt wurde ist vollstreckbar. Beschluss vom 07.01.2022

Bekannt gemacht am 2022-05-11

Text Zu Gläubigerausschusssitzungen werden Gläubiger oder Vertreter von Gläubigern nur zugelassen, wenn sie über eine umfassende Vertretungs- Entscheidungs- und Abstimmungsvollmacht verfügen.
Beiordnung Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Alpenländischer Kreditorenverband 2. Kreditschutzverband von 1870 3. Insolvenzschutzverband der Arbeitnehmer 4. Österreichischer Verband Creditreform 5. Finanzprokuratur 6. Österreichische Gesundheitskasse 7. Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.

Bekannt gemacht am 2023-02-28

Text Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 2. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.

Bekannt gemacht am 2023-12-15

Text Die Masseverwalterin hat zu ON 188 ihren 4. Bericht erstattet. Der Akt ist mit November 2024 kalendiert.

Bekannt gemacht am 2024-10-14

Text Die Masseverwalterin hat heute den 5. Bericht zu ON 192 erstattet. Der nächste Bericht ist für 10.09.2025 angekündigt.

Vorstand

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Josef Giefing Vorstand 1981-08-14 1944-05-03
Siegfried Mörz Vorstand 1985-08-14 1941-05-29
Wilhelm Grafl Vorstand 1991-06-06 1956-02-24

Masseverwalter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH Masseverwalter 2020-09-15 Keine Daten

Revisionsverband

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Amt der Burgenländischen Landesregierung Revisionsverband 1995-08-05 Keine Daten

Insolvenzverwalter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Dr. Helmut Platzgummer Insolvenzverwalter 2020-12-01 Keine Daten

Datum der letzten Aktualisierung: 17 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform