Anmeldungsfrist |
2015-10-23 |
Text |
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO)., |
Bekannt gemacht am 2015-10-21
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Bekannt gemacht am 2015-11-10
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2015-12-15
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Erstreckte Sanierungsplantagsatzung, weil mit der Fertigstellung des Gutachtens zur Prüfung der Angemessenheit erst Ende Jänner 2016 zu rechnen ist. |
Bekannt gemacht am 2015-12-29
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Das Vollmachtsverhältnis zu Dr. Felix Stortecky Rechtsanwalt wurde gelöst. |
Bekannt gemacht am 2016-02-15
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Tagesordnungspunkt: 1. Stimmverhalten in der Generalversammlung der BIA Separations d.o.o. über die Kapitalerhöhung 2. Allfälliges |
Bekannt gemacht am 2016-03-01
Text |
Erstreckte Sanierungsplantagsatzung, weil der Geschäftsführer infolge Erkrankung zur für den 29.02.2016 anberaumten Sanierungsplantagsatzung nicht erscheinen konnte. |
Bekannt gemacht am 2016-03-10
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Dem Masseverwalter wurde ein Gläubigerausschuss beigeorndet. |
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband 2.) Österreichischer Verband Creditreform 3.) Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH 4.) CD-Venture GmbH 5.) UV-Cap GmbH & Co KG 6.) "schilling" Treuhand GmbH und 7.) livit management GmbH |
Bekannt gemacht am 2016-04-28
Text |
Der Sanierungsplanantrag der Schuldnerin wurde mit hg Beschluss vom 27.04.2016 gem. § 141 Abs 2 Zi 6 IO als unzulässig zurückgewiesen. Die für den 02.05.2016 anberaumte Sanierunsplan-, Rechnungs- und Schlußrechnungstagsatzung werden abberaumt, lediglich die besondere Prüfungstagsatzung findet statt. Das schuldnerische Vermögen wird verwertet. |
Bekannt gemacht am 2016-06-13
Text |
Im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen § 78 IO iVm Art 3 Abs 1 EuInsVO wurden gegenüber dem Geschäftsführer der Schuldnerin Dr. Ales STRANCAR, geb. 17.07.1962, umfassende Verbote und Untersagungen zur Sicherung der Gesellschaftsanteile der Schuldnerin an der BIA SEPARATIONS Podjetje zu separacijske technologije d.o.o., Mirce 21, 5270 Ajdvoscina, Slowenien, Registernummer 1319612000, erlassen und angeordnet. Diese Sicherungsmaßnahmen enden erst mit Widerruf des Insolvenzgerichtes. Diese Sicherungsmaßnahmen sind gemäß § 254 Abs 6 IO iVm Art 25 Abs 1 Unterabs 3 EuInsVO vollstreckbar. Die an den Geschäftsführer der Schuldnerin, Dr. Ales Strancar, geb. 17.07.1962, gerichteten Sicherungsmaßnahmen sind mit Beugehaft durchsetzbar. |
Bekannt gemacht am 2016-06-24
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Die Vertretung des Geschäftsführers Dr.Strancar hat ALLINGER LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR, 2700 Wiener Neustadt, Herrengasse 25, übernommen. Der Geschäftsführer hat gegen den hg. Beschluss vom 13.06.2016 Rekurs erhoben. |
Bekannt gemacht am 2016-08-23
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Das Oberlandesgericht Wien hat zu 28 R 224/16s dem Rekurs des Geschäftsführers der Schuldnerin gegen die vom Erstgericht erlassenen Sicherungsmaßnahmen Folge gegeben und den angefochtenen Beschluss, der im Übrigen ersatzlos aufgehoben wird, dahin geändert, dass der Antrag des Masseverwalters vom 9.6.2016 (ON 96), dem Geschäftsführer der Schuldnerin Dr. Ales Strancar die Ausübung des Stimmrechts für die Schuldnerin in Generalversammlungen der BIA SEPARATIONS podjetje za separacijske technologije d.o.o., SL-5270 Ajdvoscina, Slowenien, zu verbieten, soweit die Stimmrechtsausübung den masszugehörigen Gesellschaftsanteil berührt, abgewiesen. |
Bekannt gemacht am 2016-09-07
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Der Masseverwalter hat gegen die Entscheidung des OLG Wien zu 28 R 224/16s außerordentlichen Revisionsrekurs eingebracht. |
Bekannt gemacht am 2016-10-11
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Der Oberste Gerichtshof hat zu 8 Ob 85/16g dem außerordentlichen Revisionsrekurs des Masseverwalters Folge gegeben und die Rekursentscheidung des Oberlandesgerichtes Wien zu 28 R 224/16x abgeändert, dass sie zu lauten hat wie folgt: "Einstweilige Vorkehrung Dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Dr. Ales Strancar, geboren am 17. Juli 1962, wird untersagt, als Geschäftsführer oder sonstiger Vertreter der Schuldnerin - bei Beschlüssen der Gesellschafter der BIA Separations Podjetje zu separacijske technologije d.o.o. mit Sitz in Slowenien, Firmenregister-Nummer 1319612000, in jedweder Form das Stimmrecht für die Schuldnerin auszuüben, soweit die Stimmrechtsausübung den massezugehörigen Gesellschaftsanteil oder das massezugehörige Vermögen berührt; - im Verhältnis zur BIA Separations Podjetje zu separacijske technologije d.o.o. mit Sitz in Slowenien, Firmenregister-Nummer 1319612000, in jedweder Form Rechtsgeschäfte abzuschließen, Rechtshandlungen vorzunehmen oder rechtserhebliche Erklärungen abzugeben; - in jedweder Form Rechtshandlungen und Verfügungen in Bezug auf den Gesellschaftsanteil der Schuldnerin an der BIA Separations Podjetje zu separacijske technologije d.o.o. mit Sitz in Slowenien, Firmenregister-Nummer 1319612000, vorzunehmen; - in jedweder Form faktische Handlungen und Dispositionen über massezugehörige Gegenstände, Finanzmittel oder sonstige Vermögenswerte der Schuldnerin zum Vorteil oder Nutzen der BIA Separations Podjetje zu separacijske technologije d.o.o. mit Sitz in Slowenien, Firmenregister-Nummer 1319612000, vorzunehmen. Die einstweilige Vorkehrung endet mit Widerruf durch das Insolvenzgericht, sonst aber mit Rechtskraft des Insolvenzaufhebungsbeschlusses. Die Sicherungsmaßnahmen sind gemäß § 254 Abs 6 IO iVm Art 25 Abs 1 Unterabsatz 3 EuInsVO vollstreckbar und mit Beugehaft durchsetzbar." Somit wurde vom Obersten Gerichtshof die angeführte Einstweilige Vorkehrung gegen den Geschäftsführer erlassen. |
Bekannt gemacht am 2017-09-27
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Diverse Zivilverfahren und Rechtsmittelverfahren sind anhängig. Der Akt ist kalendiert mit Juli 2018. |
Bekannt gemacht am 2020-04-23
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Aufgrund zahlreicher anhängiger Zivil-, Arbeitsrechts- und Strafverfahren wird der Akt mit Dezember 2021 kalendiert. |
Bekannt gemacht am 2020-08-27
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Die Gläubigerausschussmitglieder "schilling" Treuhand GmbH und livit management GmbH werden gem. § 88 Abs 3 IO ihres Amtes enthoben. |
Bekannt gemacht am 2023-06-01
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Die Schuldnervertretung hat GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH, Marburger Kai 47, 8010 Graz, übernommen. |
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