Masseverwalterstellvertreter |
Dipl.Ing.Mag. Michael NEUHAUSER Rechtsanwalt |
Anmeldungsfrist |
2018-03-05 |
Text |
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2018-03-19
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2018-09-03
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2020-04-21
Text |
Der Insolvenzverwalter legte den Zwischenverteilungsentwurf vor. Einsicht wird den Parteien über Antrag per email (hgwien.team2.insolvenz@justiz.gv.at) Betreff: Aktenzahl 3 S) durch Übersendung gewährt. Derzeit finden keine Verhandlungen statt. Allfällige Erinnerungen sind binnen 14 Tagen schriftlich zu übermitteln. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %. |
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