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Einstweilige Vorkehrung gemäß § 73 IO:, Dem Schuldner wird verboten (ohne vorherige Zustimmung des Insolvenzgerichtes) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantrag:, 1 alle Handlungen, die nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb gehören, 2 alle Rechtshandlungen und Verfügungen,, wie zB Veräußerung oder Belastung, der KG 01301 Altmannsdorf, EZ 193., |
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Masseverwalterstellvertreter |
NEUHAUSER Michael Dipl.Ing.Mag. |
Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2021-08-11 |
Anmeldungsfrist |
2021-09-13 |
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"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2021-08-19
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2021-08-25
Rekurs |
Gegen den Beschluss ON 1 vom 10.8.2021 ist ein Rekurs eingelangt. |
Bekannt gemacht am 2021-10-11
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Dem Rekurs wurde nicht Folge gegeben. |
Bekannt gemacht am 2021-12-29
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Die Tagsatzung vom 25.1.2022 wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis spätestens 1 Woche davor, am 18.1.2022 bekanntzugeben. |
Bekannt gemacht am 2022-02-14
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Es langte ein Rekurs gegen den Meistbotsverteilungsbeschluss vom 26.01.22 ein. |
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