Anmeldungsfrist |
2018-01-30 |
Text |
Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2017-12-21
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2018-01-18
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 2. Alpenländischer Kreditorenverband 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2 3. Finanzprokuratur 1011 Wien, Singerstraße 17-19 |
Bekannt gemacht am 2022-06-15
Text |
neuer Kanzleisitz der Insolvenzverwalterin: 1010 Wien, Opernring 17/6 Tel: 39 10 110, Fax: 39 10 110 50 office@korenjak.at |
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