Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-05-22 |
Anmeldungsfrist |
2024-06-26 |
Text |
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2024-07-10
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2024-08-16
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 30 %, zahlbar wie folgt: - eine Barquote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes; - weitere je 8 % binnen 8 und 16 Monaten sowie 9 % binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans. Bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplanes ist das Erfordernis für die Barquote, die Entlohnung des Insolvenzverwalters, die Belohnungen der Gläubigerschutzverbände, die Pauschalgebühr, alle fälligen und feststehenden sonstigen Masseforderungen sowie die bei Gericht oder einer Verwaltungsbehörde geltend gemachten Masseforderungen, von deren Geltendmachung der Insolvenzverwalter in Kenntnis gesetzt wurde, bis 13.9.2024 beim Insolvenzverwalter zu erlegen. |
Bekannt gemacht am 2024-09-05
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 14.08.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Bekannt gemacht am 2024-09-25
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 14.08.2026 |
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