Masseverwalterstellvertreter |
HÖDL Günther Mag.Dr. |
Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-09-27 |
Anmeldungsfrist |
2023-11-15 |
Bekannt gemacht am 2023-11-29
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2024-02-01
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 25 %, zahlbar wie folgt: - eine Barquote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes; - weitere je 6,67 % binnen 8,16 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans. Bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplanes ist das Erfordernis für die Barquote, die Entlohnung des Insolvenzverwalters, die Belohnungen der Gläubigerschutzverbände, die Pauschalgebühr, alle fälligen und feststehenden sonstigen Masseforderungen sowie die bei Gericht oder einer Verwaltungsbehörde geltend gemachten Masseforderungen, von deren Geltendmachung der Insolvenzverwalter in Kenntnis gesetzt wurde, bis 28.2.2024 beim Insolvenzverwalter zu erlegen. |
Bekannt gemacht am 2024-02-28
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 31.01.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Bekannt gemacht am 2024-03-20
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 31.01.2026 |
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Masseverwalterstellvertreter |
HÖDL Günther Mag.Dr. |
Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2025-02-27 |
Anmeldungsfrist |
2025-04-24 |
Text |
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2025-04-11
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2025-05-07
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
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