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SIGNA KidINVEST Development AG

Firmen Daten

Name: SIGNA KidINVEST Development AG
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 23 Okt. 2015 (vor 9 Jahren)
Firmenbuchnummer: 441112w
Stammkapital: 1000000 EUR
Geschäftszweig: Immobilienentwicklung
Vertretungsbefugnis: Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind, durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch eines von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
Adresse: Maria-Theresien-Straße 31, 6020, Innsbruck
Postleitzahl: 6020
Stadt: Igls
Bundesland: Tyrol (state)

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
HG Wien 3 S 1/25d Konkursverfahren 2025-01-03 WEBER-WILFERT Romana Dr.
Masseverwalterstellvertreter SENONER Erwin Dr.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2025-01-04
Anmeldungsfrist 2025-02-17
Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.",

Vorstand

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Mag. Manuel Pirolt Vorstand 2015-11-27 1983-10-10

Masseverwalter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Dr. Romana Weber-Wilfert Masseverwalter 2025-01-03 Keine Daten
Dr. Erwin Senoner Masseverwalter 2025-01-03 Keine Daten

Aufsichtsratsmitglied

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Ing. Michael Möstl Aufsichtsratsmitglied 2021-12-01 1962-03-21
Timo Herzberg Aufsichtsratsmitglied 2017-08-17 1976-05-04
DI Christoph Stadlhuber Aufsichtsratsmitglied 2021-12-01 1967-09-08

Datum der letzten Aktualisierung: 17 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform