Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-03-06 |
Anmeldungsfrist |
2024-05-02 |
Text |
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2024-03-14
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
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Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-07-12 |
Anmeldungsfrist |
2022-08-09 |
Bekannt gemacht am 2022-07-15
Text |
Berichtigung der Adresse des MV |
Masseverwalter |
DE JONG Thomas Mag. |
Bekannt gemacht am 2022-07-26
Text |
Vollmachtsbekanntgabe: Die Schuldnerin wird vertreten von Dr. Michaela Jahn, LL.M. Trautsongasse 6 1080 Wien |
Rekurs |
Gegen den Eröffnungsbeschluss ist ein Rekurs eingelangt. |
Bekannt gemacht am 2022-08-30
Text |
Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. |
Bekannt gemacht am 2022-09-15
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Text |
Der Schuldnerin, die angibt, eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplanes anzustreben, wird hierfür eine Frist von 14 Tagen gesetzt. |
Bekannt gemacht am 2022-11-28
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 40 %, zahlbar wie folgt: Eine Quote von 10 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hierfür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis spätestens 20.12.2022 beim Masseverwalter zu erlegen ist, weitere Quoten von je 10 % binnen 8, 16 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. |
Bekannt gemacht am 2022-12-14
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 22.11.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 40 %, zahlbar wie folgt: Eine Quote von 10 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, weitere Quoten von je 10 % binnen 8, 16 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. |
Bekannt gemacht am 2023-01-02
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 21.11.2024 |
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