Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-06-30 |
Anmeldungsfrist |
2023-08-09 |
Text |
Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO)., |
Bekannt gemacht am 2023-07-10
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2023-07-19
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2023-09-04
Text |
Das Protokoll vom 23.08.2023 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 4 betreffend PZ 26 dahingehend zu lauten hat, dass diese Forderung zur Gänze bestritten wird (und nicht nur in einem Ausmaß von EUR 90.649,78). |
Bekannt gemacht am 2024-01-18
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 Alpenländischer Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2 Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer Niederösterreich, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1 Österreichische Verband der Vereine Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 |
Bekannt gemacht am 2024-04-05
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
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