Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-10-25 |
Anmeldungsfrist |
2023-11-22 |
Text |
Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO)., |
Bekannt gemacht am 2023-10-27
Unternehmen |
Das Unternehmen bleibt geschlossen. |
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2023-10-31
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 Alpenländischer Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2 Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer Niederösterreich, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1 Österreichische Verband der Vereine Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 |
Bekannt gemacht am 2024-12-27
Text |
Der bisherige Insolvenzverwalter Dr. Edmund Kitzler, RA in 3950 Gmünd, wird mit Ablauf des 31.12.2024 seines Amtes enthoben und an seiner Stelle Dr. Christian Lind RA, Domgasse 2, 3100 St. Pölten zum Insolvenzverwalter bestellt. |
Masseverwalter |
LIND Christian Dr. |
Bekannt gemacht am 2025-03-07
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
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