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HYGIENE AUSTRIA LP GmbH

Firmen Daten

Name: HYGIENE AUSTRIA LP GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 24 März 2020 (vor 5 Jahren)
Firmenbuchnummer: 530871v
Stammkapital: 35000 EUR
Adresse: Palmersstraße 6-8, 2351 Wiener Neudorf
Postleitzahl: 2351
Stadt: Neu-Guntramsdorf
Bundesland: Lower Austria

Historische Namen

Namen AE BG BetaEta Holding GmbH

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Wiener Neustadt 11 S 8/24y Konkursverfahren 2024-01-19 WEBER-WILFERT Romana Dr.
Masseverwalterstellvertreter SENONER Erwin Dr.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2024-01-20
Anmeldungsfrist 2024-03-21

Bekannt gemacht am 2024-04-12

Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.

Bekannt gemacht am 2024-05-02

Text Zurückziehung des angebotenen Sanierungsplanes vom 18.01.2024.

Bekannt gemacht am 2024-06-28

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Ing. Christian Luif Geschäftsführer 2022-01-01 1987-10-20

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Palmers Textil Aktiengesellschaft Gesellschafter 2021-06-08 Keine Daten

Masseverwalter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Dr. Romana WEBER-WILFERT Masseverwalter 2024-01-20 Keine Daten
Dr. Erwin SENONER Masseverwalter 2024-01-20 Keine Daten

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 32733549 2020-06-16 Herstellung und Aufbereitung sowie Vermietung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen, und Handel mit sowie Vermietung von Medizinprodukten, eingeschränkt auf den Handel mit Medizinprodukten

Ausschreibungen

Auftraggeber Tag des Vertragsabschlusses CPV Hauptteil Art des Auftrags In Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt Auftragswert bzw. Wertumfang
NÖ Landesgesundheitsagentur 2021-01-20 35113400 (Schutz- und Sicherheitskleidung) Lieferauftrag Keine Daten 458.325,00 €
Bezeichnung FFP2 ATEMSCHUTZMASKEN (COVID19)
Beschreibung Die gegenständliche Beschaffung dient zur Deckung des dringenden, mit der vorliegenden SARS-CoV-2 Krise im Zusammenhang stehenden Bedarfs und wurde daher im Wege eines Verhandlungsverf. gem. § 36 Abs 1 Zi 4 BVergG beschafft. Da es die krisenbedingten Umstände in der Situation erforderten, wurde nur 1 Unternehmen zur Anbotlegung eingeladen. In Entspr. der Mitteilung der Europ. Komm. vom 9.9.2015 zu den Vorschriften für die öffentl. Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der Flüсhtlingsproblеmatik (СОМ(205) 454 final) ist die Bestimmung des § 122 Abs 3 BVergG, die für das Verhandlungsverf. mit Teilnahmewettbewerb die Ansprache von mindestens 3 Unternehmen vorsieht, in diesem Kontext nicht anwendbar, da äußerst dringliche, zwingende Gründe vorliegen. So ist die direkte Ansprache nur 1 Unternehmens dann möglich, wenn nur 1 Unternehmen in der Lage sein wird, den Auftrag unter den durch die zwingende Dringlichkeit auferlegten technischen und zeitlichen Zwängen zu erfüllen.
Bezeichnung der Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung

Datum der letzten Aktualisierung: 19 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform