Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-11-08 |
Anmeldungsfrist |
2024-01-10 |
Text |
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2024-01-24
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Treuhänder: RA, Dr. Georg Freimüller in 1010 Wien, Kleeblattgasse 13/11a |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 24.01.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 50 %ige Quote, zahlbar wie folgt: a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 10 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, b) je 20 % am 24.01.2025 und am 14.01.2026 c) Zusätzlich zu der in Punkt a) genannten Sanierungsplanquote übergibt die Schuldnerin ihre Forderung gegen die REVIVA Real Trade Immobilien GmbH aus erbrachten Leistungen im Umfang von EUR 194.400,00 sowie ihre Darlehensforderung gegen die Shefa Real Estate Investment Projekt-Verwertung & Beteiligungs GmbH in Höhe von EUR 25.500,00 als auch jene gegenüber der EL-CO GmbH im Gesamtausmaß von rund EUR 154.909,58 im Sinne des § 157 i Abs 1 IO an Herrn Dr. Georg Freimüller als Treuhänder zur Geltend- sowie Einbringlichmachung. Die Schuldnerin erteilt ihre ausdrückliche Zustimmung dazu, dass der Treuhänder von der tatsächlich einbringlich gemachten Gesamtsumme einen weiteren Betrag von maximal EUR 330.500,00 dies entspricht 50 % der zu berücksichtigenden Forderungen, als sogenannte Superquote an die Gläubiger verteilt. Die maximale Befriedigung der Gläubiger ist daher mit einer Quote von 100 % begrenzt. d) RA, Dr. Georg Freimüller in 1010 Wien, Kleeblattgasse 13/11a wird hinsichtlich der einbringlich zu machenden Forderungen gemäß Punkt c) zum Treuhänder bestellt und wird alle 6 Monate dem Gericht berichten. |
Bekannt gemacht am 2024-02-09
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 14.01.2026 |
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Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-11-29 |
Anmeldungsfrist |
2024-12-30 |
Text |
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."N, |
Bekannt gemacht am 2024-12-04
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2024-12-06
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
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