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Christof Industries Austria GmbH

Firmen Daten

Name: Christof Industries Austria GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 31 Okt. 2015 (vor 10 Jahren)
Firmenbuchnummer: 441775w
Stammkapital: 1000000 EUR
Geschäftszweig: Ausübung des Schlossergewerbes, des Maschinengewerbes, eines technischen Büros für Maschinenbau, einer Handelsagentur sowie die Ausübung von Werksvertretungen und des Handelsgewerbes der Eisen- und Metallverarbeitung, allgemeiner Maschninebau, Montage und Reparatur von Maschinen und Anlagen, Stahlbau-, Vorrichtungs- und Werkzeugbau, Rohrbau, Behälterbau, Schweißtechnik, Mess- und Regeltechnik, Elektrik und Elektronik, Ausübung von Verwaltungsrechten
Vertretungsbefugnis: Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer/innen wird mit Beschluss der Gesellschafter/innen geregelt. Gemischte Vertretung möglich.
Adresse: Plabutscherstraße 115, 8051 Graz
Postleitzahl: 8051
Stadt: Graz
Bundesland: Styria

Historische Namen

Namen FMT Ferro Technik GmbH

Kontaktangaben

Website https://www.christof.com

E-Mail office.austria@christof.com

Telefon +43 4350 20800

E-Mail k.gruber@christof.com

Telefon +43 664 606788021

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LGZ Graz 27 S 149/22x Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung 2022-09-30 ISOLA Alexander Dr.
Masseverwalterstellvertreter WEILEDER Stefan Mag.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2022-10-01
Anmeldungsfrist 2022-10-31
Text Der Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten innerhalb von 2 Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans eine Quote von 20%.,

Bekannt gemacht am 2022-11-08

Unternehmen Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Werkstätte am Betriebsstandort Werndorf Werkstätte am Betriebsstandort Wels Büro Service Wien

Bekannt gemacht am 2022-11-10

Unternehmen Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Teilbetrieb "Forschung und Entwicklung"

Bekannt gemacht am 2022-11-16

Unternehmen Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.

Bekannt gemacht am 2022-12-07

Text Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 19.12.2022 , 10 Uhr, einlangend beim IV, bekanntzugeben.

Bekannt gemacht am 2022-12-12

Unternehmen Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Anlagenbau
Text Am 22.12.2022, 10.00 Uhr findet eine ergänzende Schlussrechnungstagsatzung in Form einer Videokonferenz statt.

Bekannt gemacht am 2022-12-14

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf Ihre Forderungen eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt: a. eine Teilquote von 3 % als Barquote, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans; b. eine Teilquote von 2 % zahlbar binnen längstens 3 Monaten nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, c. weitere zwei Teilquoten von je 5 % binnen längstens 12 und 18 Monaten nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und d. die restliche Teilquote von 5 % bis längstens zwei Jahre vom Tag der Annahme des Sanierungsplanes. Dies alles bei sonstigem Wiederaufleben im Verzugsfall gemäß §§ 156ff IO. 2.Bestätigungsvoraussetzung ist, dass bis längstens 31.01.2023 ein ausreichender Betrag zur Finanzierung der Barquote und der Verfahrenskosten beim Insolvenzverwalter mit dem einseitig unwiderruflichen Auftrag erliegt, diesen Betrag nach Entrichtung der Verfahrenskosten zur Gänze als Barquote an die Insolvenzgläubiger auszuschütten bzw gemäß § 150 Abs 3 und Abs 4 IO sicherzustellen. 3.Weitere Bestätigungsvoraussetzung ist, dass sich die Schuldnerin einer umfassenden Datensicherung unterworfen hat und diese vom Insolvenzverwalter auch ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte. 4.Die Schuldnerin unterwirft sich bis zur vollständigen Erfüllung des Sanierungsplans gemäß §§ 157ff IO der Überwachung durch die Graf Isola Rechtsanwälte GmbH, FN 255087d, Marburger Kai 47, 8010 Graz, als Treuhänderin der Gläubiger (im Folgenden "Treuhänderin"). Es handelt sich um eine Überwachung mit Übergabe von Vermögen an die Treuhänderin gemäß den §§ 157g ff IO, wobei der Treuhänderin folgende Verwaltungs- und Verwertungsrechte eingeräumt sind: i. Die Schuldnerin übergibt iSd §§ 157g ff IO folgende Vermögenswerte und Ansprüche an die Treuhänderin: a)die gesicherten Daten gemäß Punkt 3; b)die per Stichtag der Insolvenzeröffnung bestehenden, wie immer Namen habenden Forderungen, egal aus welchem Titel gegen Unternehmen (und deren Rechtsnachfolger) an denen Johann Christof, geb.13.09.1960, unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, insbesondere gegen - Christof Project ITALIA SRL, - Christof Technology & Engineering GmbH, - FERRO MONTAGE TECHNIK-SE D.O.O. - FMT-Industrieholding GmbH (ua Ansprüche aus Mietzinsvorauszahlungen) - JCR CHRISTOF SERVICES SRL - Christof International Management GmbH - CHRISTOF INDUSTRIES GLOBAL Gmbh OSCHATZ ENERGY AND ENVIRONMENT GMBH Christof Global Impact Ltd. aus dem sogenannten Technologietransfer und das Pfandrecht der Schuldnerin an der Beteiligung (Shares) der Christof Global Impact Ltd c)die Ansprüche aus den Aktivprozessen gegen Calderys Deutschland GmbH und Werner Wirnsberger-Brandl et al (insbesondere mitsamt allfälliger Deckungs- und Zahlungsansprüche der Schuldnerin gegen die D&O-Versicherung); d)das bewegliche Anlagevermögen und die Fahrnisse der im Rahmen des Sanierungsverfahrens geschlossenen Unternehmensteilbereiche, insbesondere der Werkstätte Wels und des Standortes Werndorf; e)das bewegliche Anlagevermögen und die Fahrnisse und Rechte, welche aufgrund der Restrukturierung des Unternehmensbetriebs und des damit zusammenhängenden Personalabbaus nicht mehr betriebsnotwendig sind, wie insbesondere Fuhrpark (inkl stiller Reserven in Leasingverträgen) und nicht mehr benötigte Bestandteile des Magazins; f)der Unternehmensteilbereich "Anlagenbau" samt der dazugehörigen Vermögenswerte und Rechte, mitsamt der noch nicht abgerechneten Ansprüche; g)allfällige (nach Kenntnisstand der Schuldnerin bis dato nicht identifizierte) Ansprüche der Schuldnerin aus allfälligen Verstößen gegen Kapitalerhaltungsvorschriften nach den Bestimmungen der §§ 82f GmbHG. ii.Solange die Schuldnerin mit der Sanierungsplanerfüllung gemäß Z 1 nicht in Verzug ist, beschränkt sich die Verwertungsbefugnis der Treuhänderin auf das bewegliche Anlagevermögen und die Fahrnisse der im Rahmen des Sanierungsverfahrens geschlossenen bzw restrukurierten Unternehmensteilbereiche im Sinne der Punkte 4.i. lit d) und e) des Unternehmensteilbereiches Anlagenbau samt der dazugehörigen Vermögenswerte und Rechte im Sinne des Punkt 4.i.lit.f. iii.Die Beschränkung der Verwertungsmacht bindet die Treuhänderin nur im Innenverhältnis. Sollte die Schuldnerin mit der Erfüllung des Sanierungsplans in Verzug geraten entfällt diese Beschränkung. Ein Insolvenzverfahren, das während der Überwachung eröffnet wird, erfasst das gemäß 4. i. übergebene Vermögen nicht. iv. Die Realisate aus der Verwertung des übergebenen Vermögens sind von der Treuhänderin zu vereinnahmen und, soweit dies nach dem Urteil der Treuhänderin die weitere Ausübung der Treuhandschaft nicht beeinträchtigt oder gar gefährdet, allenfalls auch vorzeitig, in Anrechnung auf die Sanierungsplanquote auszuschütten. v. Verwertungsmaßnahmen der Schuldnerin soweit sie nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb zählen und im direkten Zusammenhang mit dem übergebenen Vermögen stehen - dazu zählen insbesondere auch Dispositionen über die Forderungen gem Pkt 4.i. lit b) bedürfen der Zustimmung der Treuhänderin. Die Treuhänderin hat Nachforschungs- Einsichts- und Auskunftsrechte iSd '§ 157b Abs 3 IO. Insolvenzgerichtliche Sicherungsmaßnahmen nach § 157 a IO bleiben vorbehalten. vi. Der Treuhänderin wird ein Gläubigerbeirat bestehend aus 1.) Alpenländischer Kreditorenverband, 2.) Kreditschutzverband von 1870, 3.) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen, 4.) ÖVC Österreichischer Verband Creditreform und 5.) Finanzprokuratur beigeordnet. Dem Gläubigerbeirat obliegen, soweit rechtlich möglich und zulässig, jene Aufgaben, die nach der IO dem Gläubigerausschuss zufallen. Den Mitgliedern des Gläubigerbeirats gebührt eine Entlohnung gemäß § 87a Abs 1 Z 2 IO, die aus dem Treuhandvermögen zu entrichten ist. vii. Die Entlohnung der Treuhänderin richtet sich im Hinblick auf Verwertungsmaßnahmen nach § 157 k IO bzw im Hinblick auf die Überwachungstätigkeit nach § 157c leg cit. viii. Die Schuldnerin verpflichtet sich, alle Erklärungen zugunsten der Treuhänderin abzugeben, Unterschriften zu leisten und sonst allenfalls erforderlichen Rechtshandlungen zu setzen, damit die Verwertung oder Realisierung der übergebenen Vermögenswerte bzw die Durchsetzung der übergebenen Ansprüche ermöglicht bzw erleichtert wird. Das betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verpflichtung, rechtsgeschäftliche Abtretungserklärungen zugunsten der Treuhänderin abzugeben, wenn die Frist des § 157i Abs 2 IO abzulaufen droht. 5. Die Rechte der Absonderungsgläubiger und der Aussonderungsberechtigten werden vom Sanierungsplan nicht berührt (§ 149 IO). 6. Die Massegläubiger werden bei Fälligkeit voll befriedigt (§ 150 IO). 7. Die Quote, die auf bestrittene Forderungen entfällt, wird durch gerichtlichen Erlag sichergestellt, wenn die Frist zur Anbringung der Rechtfertigungsklage noch offen ist oder wenn die Rechtfertigungsklage bis zur Sanierungsplantagsatzung anhängig gemacht worden ist.

Bekannt gemacht am 2022-12-22

Text Die ergänzende Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.

Bekannt gemacht am 2023-01-23

Sanierungsplanbestätigung Der am 13.12.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht. Sein wesentlicher Inhalt lautet: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 20 %, und zwar ist eine Barquote von 3 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans sowie sind eine Teilquote von 2 % zahlbar binnen längstens 3 Monaten nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere zwei Teilquoten von je 5 % binnen längstens 12 und 18 Monaten nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und die restliche Teilquote von 5 % bis längstens zwei Jahre vom Tag der Annahme des Sanierungsplanes zu zahlen. Die Schuldnerin unterwirft sich bis zur vollständigen Erfüllung des Sanierungsplans gemäß §§ 157ff IO der Überwachung durch die Graf Isola Rechtsanwälte GmbH, FN 255087d, Marburger Kai 47, 8010 Graz, diese vertreten durch den schon bisher für die Unternehmensfortführung zuständigen Geschäftsführer RA Mag. Stefan Weileder LL.M. ebendort, als Treuhänderin der Gläubiger (im Folgenden "Treuhänderin"). Es handelt sich um eine Überwachung mit Übergabe von Vermögen an die Treuhänderin gemäß den §§ 157g ff IO, wobei der Treuhänderin folgende Verwaltungs- und Verwertungsrechte eingeräumt sind: i. Die Schuldnerin übergibt iSd §§ 157g ff IO folgende Vermögenswerte und Ansprüche an die Treuhänderin: a)die gesicherten Daten gemäß Punkt 3; b)die per Stichtag der Insolvenzeröffnung bestehenden, wie immer Namen habenden Forderungen, egal aus welchem Titel gegen Unternehmen (und deren Rechtsnachfolger) an denen Johann Christof, geb.13.09.1960, unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, insbesondere gegen - Christof Project ITALIA SRL, - Christof Technology & Engineering GmbH, - FERRO MONTAGE TECHNIK-SE D.O.O. - FMT-Industrieholding GmbH (ua Ansprüche aus Mietzinsvorauszahlungen) - JCR CHRISTOF SERVICES SRL - Christof International Management GmbH - CHRISTOF INDUSTRIES GLOBAL Gmbh OSCHATZ ENERGY AND ENVIRONMENT GMBH Christof Global Impact Ltd. aus dem sogenannten Technologietransfer und das Pfandrecht der Schuldnerin an der Beteiligung (Shares) der Christof Global Impact Ltd c)die Ansprüche aus den Aktivprozessen gegen Calderys Deutschland GmbH und Werner Wirnsberger-Brandl et al (insbesondere mitsamt allfälliger Deckungs- und Zahlungsansprüche der Schuldnerin gegen die D&O-Versicherung) ; d)das bewegliche Anlagevermögen und die Fahrnisse der im Rahmen des Sanierungsverfahrens geschlossenen Unternehmensteilbereiche, insbesondere der Werkstätte Wels und des Standortes Werndorf; e)das bewegliche Anlagevermögen und die Fahrnisse und Rechte, welche aufgrund der Restrukturierung des Unternehmensbetriebs und des damit zusammenhängenden Personalabbaus nicht mehr betriebsnotwendig sind, wie insbesondere Fuhrpark (inkl stiller Reserven in Leasingverträgen) und nicht mehr benötigte Bestandteile des Magazins; f)der Unternehmensteilbereich "Anlagenbau" samt der dazugehörigen Vermögenswerte und Rechte, mitsamt der noch nicht abgerechneten Ansprüche; g)allfällige (nach Kenntnisstand der Schuldnerin bis dato nicht identifizierte) Ansprüche der Schuldnerin aus allfälligen Verstößen gegen Kapitalerhaltungsvorschriften nach den Bestimmungen der §§ 82f GmbHG. ii.Solange die Schuldnerin mit der Sanierungsplanerfüllung gemäß Z 1 nicht in Verzug ist, beschränkt sich die Verwertungsbefugnis der Treuhänderin auf das bewegliche Anlagevermögen und die Fahrnisse der im Rahmen des Sanierungsverfahrens geschlossenen bzw restrukurierten Unternehmensteilbereiche im Sinne der Punkte 4.i. lit d) und e) des Unternehmensteilbereiches Anlagenbau samt der dazugehörigen Vermögenswerte und Rechte im Sinne des Punkt 4.i.lit.f. iii.Die Beschränkung der Verwertungsmacht bindet die Treuhänderin nur im Innenverhältnis. Sollte die Schuldnerin mit der Erfüllung des Sanierungsplans in Verzug geraten entfällt diese Beschränkung. Ein Insolvenzverfahren, das während der Überwachung eröffnet wird, erfasst das gemäß 4. i. übergebene Vermögen nicht. iv. Die Realisate aus der Verwertung des übergebenen Vermögens sind von der Treuhänderin zu vereinnahmen und, soweit dies nach dem Urteil der Treuhänderin die weitere Ausübung der Treuhandschaft nicht beeinträchtigt oder gar gefährdet, allenfalls auch vorzeitig, in Anrechnung auf die Sanierungsplanquote auszuschütten. v. Verwertungsmaßnahmen der Schuldnerin soweit sie nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb zählen und im direkten Zusammenhang mit dem übergebenen Vermögen stehen - dazu zählen insbesondere auch Dispositionen über die Forderungen gem Pkt 4.i. lit b) bedürfen der Zustimmung der Treuhänderin. Die Treuhänderin hat Nachforschungs- Einsichts- und Auskunftsrechte iSd '§ 157b Abs 3 IO. Insolvenzgerichtliche Sicherungsmaßnahmen nach § 157 a IO bleiben vorbehalten. vi. Der Treuhänderin wird ein Gläubigerbeirat bestehend aus 1.) Alpenländischer Kreditorenverband, 2.) Kreditschutzverband von 1870, 3.) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen, 4.) ÖVC Österreichischer Verband Creditreform und 5.) Finanzprokuratur beigeordnet. Dem Gläubigerbeirat obliegen, soweit rechtlich möglich und zulässig, jene Aufgaben, die nach der IO dem Gläubigerausschuss zufallen. Den Mitgliedern des Gläubigerbeirats gebührt eine Entlohnung gemäß § 87a Abs 1 Z 2 IO, die aus dem Treuhandvermögen zu entrichten ist. vii. Die Entlohnung der Treuhänderin richtet sich im Hinblick auf Verwertungsmaßnahmen nach § 157 k IO bzw im Hinblick auf die Überwachungstätigkeit nach § 157c leg cit. viii. Die Schuldnerin verpflichtet sich, alle Erklärungen zugunsten der Treuhänderin abzugeben, Unterschriften zu leisten und sonst allenfalls erforderlichen Rechtshandlungen zu setzen, damit die Verwertung oder Realisierung der übergebenen Vermögenswerte bzw die Durchsetzung der übergebenen Ansprüche ermöglicht bzw erleichtert wird. Das betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verpflichtung, rechtsgeschäftliche Abtretungserklärungen zugunsten der Treuhänderin abzugeben, wenn die Frist des § 157i Abs 2 IO abzulaufen droht. Das Insolvenzverfahren (Sanierungsverfahren) ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben.

Bekannt gemacht am 2023-02-09

Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 13.12.2024

Bekannt gemacht am 2025-01-22

Text 1. Die Überwachung der Erfüllung des Sanierungsplans durch die mit Beschluss des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 23.01.2023, 27 S 149/22x (ON 199) bestellte Treuhänderin GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH, vertreten durch RA Mag. Stefan Weileder LL.M., wird für beendet erklärt. 2. Die Treuhänderin wird ihres Amtes enthoben.

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Johann Christof Geschäftsführer 2020-10-22 1960-09-13
Thoralf Kickuth Geschäftsführer 2016-03-14 1965-02-08
Dipl.-Ing. Wolfgang Körner Geschäftsführer 2023-04-27 1962-07-14

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
FMT Industrieholding GmbH Gesellschafter 2019-12-03 Keine Daten

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 28209720 2015-11-27 Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent
Lizenz gültig 28209973 2015-11-27 Gas- und Sanitärtechnik in Form eines Industriebetriebes
Lizenz gültig 28210146 2015-11-27 Überlassung von Arbeitskräften
Lizenz gültig 28210535 2015-11-27 Elektrotechnik in der Form eines Industriebetriebes
Lizenz gültig 28210672 2015-11-27 Planung, Konstruktion, Erzeugung, Errichtung, Demontage, Überstellung, Service, Wartung, Prüfung und Instandhaltung von Maschinen, Apparaten, Stahl-, Aluminium-, Metall-, Kessel-, Druckbehälter und Anlagenbaus samt Nebenanlagen und Rohrleitungen, sowie Ersatz- und Bestandteilen für Elektrik, Meß- und Regeltechnik und Elektronik sowie Montage, Instandhaltung und Reparatur in der Form eines Industriebetriebes
Lizenz gültig 28210900 2015-11-27 Durchführung von Industriemontagen, einschließlich des Maschinenbaues und der Schweißtechnik in der Form eines Industriebetriebes
Lizenz gültig 28390978 2019-11-07 Erzeugung und Errichtung von Industrieanlagen (-komponenten), insbesondere für die schüttgutverarbeitende Industrie bzw. im Bereich Förder- und Umwelttechnik sowie von Stahlhochbauten in Form eines Industriebetriebes
Lizenz gültig 28396123 2019-11-07 Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau verbunden mit Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)

Wirtschaftliche Unterstützung

Jahr Kennziffer des Unternehmensregisters Ressort Betrag Bezeichnung
2023 R098C578J BMF - BM für Finanzen 1.932.092,67 Covid-19 Wirtschaftshilfe

Datum der letzten Aktualisierung: 02 Juni 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform